| |
Satzung des Wetterfelder Skatclubs
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Wetterfelder Skatclub
Sitz ist Wetterfeld.
Gründungstag ist der 16.05.1987
§ 2 Zweck und Aufgaben
Zweck des Clubs ist die Pflege und Verbreitung des Skatspiels
Die wichtigsten Aufgaben sind:
-Werbung für das Skatspiel als Möglichkeit sinnvoller Freizeitgestaltung.
-Die Vereinsmeisterschaften werden an 12 Abenden im Winterhalbjahr durchgeführt, wobei die zehn besten Ergebnisse gewertet werden.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Rechnungs- und Geschäftsjahr geht vom 1. Mai bis 30. April.
§ 4 Mitgliedschaft
-Jeder am Skatspiel Interessierte kann Mitglied werden, sobald er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
-Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung.
-Beendigung der Mitgliedschaft
durch Kündigung am Ende des Kalenderjahres.
-Durch Ausschluss der Vereinsversammlung, wenn er die Interessen und das Ansehen des Clubs grob verletzt hat oder wenn er sechs Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist.
-Durch Tod des Mitglieds.
§ 5 Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,- Euro pro Monat
§ 6 Rechte und Pflichten
-Jedes Mitglied hat Antrags- und Stimmrecht in der Clubversammlung.
-Jedes Mitglied muss die Satzung des Clubs anerkennen und befolgen
-Jedes Mitglied muss Werbung für den Skatclub und das Skatspielen im Sinne der Skatordnung betreiben.
-Die Zuschüsse aus der Skatkasse für Freizeitaktivitäten richten sich prozentual nach der Teilnahme an den offiziellen Veranstaltungen des Skatclubs. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich folgendermaßen: -Der Vorstand schlägt den Zuschuss vor und die JHV beschließt darüber.
§ 7 Hauptversammlung
-Einmal im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt.
-Jedes Mitglied, das an der Hauptversammlung teilnimmt, erhält einen Verzehrbetrag von 2,50 Euro.
-Jedes Mitglied erhält zusätzlich eine Teilnahmeprämie pro offiziellem Skatabend von 1,- Euro.
§ 8 Vorstand
-Vorsitzender
-Schriftführer und stellvertretender Vorsitzender
-Kassierer
-Zwei Beisitzer
§ 9 Auflösung
Über die Auslösung des Clubs beschließt eine Hauptversammlung. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln aller Vereinsmitglieder.
Der Vorstand Wetterfeld, den 30.11.2009 |
Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseiten
Wetterfelder Skatclub
1. Vorsitzender
Werner Siegfried
Am Bürgelgrund 3
35321 Laubach-Wetterfeld
Tel.:06405/500078
Mail:skatclub@wetterfeld.de
|
|
|