Satzung des Wetterfelder Skatclubs

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Wetterfelder Skatclub
Sitz ist Wetterfeld.
Gründungstag ist der 16.05.1987
§ 2 Zweck und Aufgaben
Zweck des Clubs ist die Pflege und Verbreitung des Skatspiels
Die wichtigsten Aufgaben sind:
-Werbung für das Skatspiel als Möglichkeit sinnvoller Freizeitgestaltung.
-Die Vereinsmeisterschaften werden an 12 Abenden im Winterhalbjahr durchgeführt, wobei die zehn besten Ergebnisse gewertet werden.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Rechnungs- und Geschäftsjahr geht vom 1. Mai bis 30. April.
§ 4 Mitgliedschaft
-Jeder am Skatspiel Interessierte kann Mitglied werden, sobald er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
-Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung.
-Beendigung der Mitgliedschaft
durch Kündigung am Ende des Kalenderjahres.
-Durch Ausschluss der Vereinsversammlung, wenn er die Interessen und das Ansehen des Clubs grob verletzt hat oder wenn er sechs Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist.
-Durch Tod des Mitglieds.
§ 5 Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,- Euro pro Monat

§ 6 Rechte und Pflichten
-Jedes Mitglied hat Antrags- und Stimmrecht in der Clubversammlung.
-Jedes Mitglied muss die Satzung des Clubs anerkennen und befolgen
-Jedes Mitglied muss Werbung für den Skatclub und das Skatspielen im Sinne der Skatordnung betreiben.
-Die Zuschüsse aus der Skatkasse für Freizeitaktivitäten richten sich prozentual nach der Teilnahme an den offiziellen Veranstaltungen des Skatclubs. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich folgendermaßen:
-Der Vorstand schlägt den Zuschuss vor und die JHV beschließt darüber.

§ 7 Hauptversammlung
-Einmal im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt.
-Jedes Mitglied, das an der Hauptversammlung teilnimmt, erhält einen Verzehrbetrag von 2,50 Euro.
-Jedes Mitglied erhält zusätzlich eine Teilnahmeprämie pro offiziellem Skatabend von 1,- Euro.
§ 8 Vorstand
-Vorsitzender
-Schriftführer und stellvertretender Vorsitzender
-Kassierer
-Zwei Beisitzer
§ 9 Auflösung
Über die Auslösung des Clubs beschließt eine Hauptversammlung. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln aller Vereinsmitglieder.

Der Vorstand Wetterfeld, den 30.11.2009

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseiten

Wetterfelder Skatclub
1. Vorsitzender
Werner Siegfried
Am Bürgelgrund 3
35321 Laubach-Wetterfeld
Tel.:06405/500078
Mail:skatclub@wetterfeld.de